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Kostenübernahme
für Erste Hilfe Kurse
Unternehmer oder die Unternehmerinnen haben Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit mit zertifizierten Erste-Hilfe-Unternehmen, wie Auch-ich-kann-das.de vergünstigte Tarife geltend zu machen.
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.
Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben.
Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
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